Spende
Wenn Sie die Arbeit der Stiftung DAS KLEINE LICHT mit einer Spende unterstützen möchten, können Sie diese entweder direkt per online Einzugsermächtigung
erbringen oder per Überweisung auf dem herkömmlichen Weg:
Stiftung DAS KLEINE LICHT
Bank für Sozialwirtschaft
Kto.Nr.: 378 0520 052
BLZ: 700 205 00

Einzugsermächtigung online

Vereinfachter Spendennachweis
Um die Verwaltungskosten der Stiftung gering zu halten, möchten wir Sie bitten, bei Spenden bis 200 Euro den vereinfachten Spendennachweis zu nutzen. Hierzu drucken Sie sich bitte die Bescheinigung aus und legen diese zusammen mit einer Kopie Ihres Kontoauszuges der Steuererklärung bei.

Bescheinigung ausdrucken


Spendenbescheinigungen
Liegt der Stiftung Ihre Adresse vor, erhalten Sie bei Spenden über 200 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie Ihre Adresse im Feld „Verwendungszweck“ an. Es kann jedoch vorkommen, dass der Inhalt des Feldes uns von den Banken nicht vollständig übermittelt wird und wir Ihnen daher keine Spendenbescheinigung zusenden können.
Sie können jedoch, unabhängig von der Höhe der Spende, unter „Kontakt“ immer eine Quittung per E-Mail anfordern.

Zustiftung
Wenn Sie die Arbeit der Stiftung DAS KLEINE LICHT langfristig unterstützen möchten, können Sie dies durch eine Zustiftung tun. Ihr geleisteter Beitrag geht in das Grundstockvermögen der Stiftung ein und vermehrt somit die jährlichen Zinserträge. Die Erträge werden langfristig für Kinder und ihre Familien in Nepal eingesetzt.

Konto für Zustiftungen
Stiftung Kinderhilfe mit Plan
Kto.Nr.: 88 96 002
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 700 205 00
Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt den Namen der
Stiftung DAS KLEINE LICHT an!